Vorwort
Auch wenn sich das hochheilige und allgemeine Konzil von Trient … nicht ohne die besondere Führung und Leitung des Heiligen Geistes zu dem Zweck versammelt hat, die wahre und alte Lehre über den Glauben und die Sakramente darzulegen und für alle Häresien und andere äußerst schwerwiegende Unannehmlichkeiten, von denen die Kirche Gottes heute elend geplagt und in viele verschiedene Teile zerspalten wird, ein Heilmittel beizubringen, so hat sie <doch> schon von Anfang an vor allem beabsichtigt, das Unkraut verabscheuungswürdiger Irrtümer und Spaltungen mit Stumpf und Stiel auszureißen, die der feindliche Mensch in diesen unseren unheilvollen Zeiten in Glaubenslehre, Gebrauch und Verehrung der hochheiligen Eucharistie aussäte [vgl. Mt 13,25], die unser Erlöser ansonsten in seiner Kirche als Zeichen ihrer Einheit und Liebe hinterließ, durch die alle Christen nach seinem Willen untereinander verbunden und verknüpft sein sollen.
Deshalb untersagt dasselbe hochheilige Konzil,
jene gesunde und echte Lehre über dieses ehrwürdige und göttliche Sakrament der Eucharistie überliefernd, die die katholische Kirche – von unserem Herrn Jesus Christus selbst und seinen Aposteln unterrichtet sowie vom Heiligen Geist, der ihr alle Wahrheit täglich eingibt [vgl. Joh 14,26], belehrt – immer festgehalten hat und bis zum Ende der Zeit bewahren wird, allen Christgläubigen, es künftig zu wagen, über die heiligste Eucharistie anders zu glauben, zu lehren oder zu predigen, als wie es in diesem vorliegenden Dekret erklärt und festgelegt ist.
Kap. 1. Die wirkliche Gegenwart unseresHerrn Jesus Christus im heiligsten Sakrament der Eucharistie
Zu Beginn lehrt das heilige Konzil und bekennt offen und ehrlich, dass im segensreichen Sakrament der heiligen Eucharistie nach der Konsekration von Brot und Wein unser Herr Jesus Christus als wahrer Gott und Mensch wahrhaft, wirklich und substanzhaft [Kan. 1] unter der Gestalt jener sinnenfälligen Dinge enthalten ist. Es widerstreitet sich nämlich nicht, dass eben unser Erlöser entsprechend der natürlichen Daseinsweise immer zur Rechten des Vaters in den Himmeln sitzt, und dass er nichtsdestoweniger an vielen anderen Orten in seiner Substanz sakramental gegenwärtig bei uns ist, in einer Daseinsweise, die wir zwar kaum mit Worten ausdrücken können, von der wir jedoch mit Hilfe der durch den Glauben erleuchteten Überlegung erfassen können und unerschütterlich glauben müssen, dass sie Gott möglich ist [vgl. Mt 19,26; Lk 18,27].
So haben nämlich alle unsere Vorfahren, die in der wahren Kirche Christi lebten und die über dieses heiligste Sakrament Erörterungen anstellten, ganz offen bekannt, dass unser Erlöser dieses so wunderbare Sakrament beim letzten Abendmahl eingesetzt hat, als er nach der Segnung von Brot und Wein mit klaren und deutlichen Worten bezeugte, dass er ihnen seinen eigenen Leib und sein Blut hingebe; da diese Worte, die von den heiligen Evangelisten berichtet [vgl. Mt 26,26-29; Mk 14,22-25; Lk 22,19f] und später vom göttlichen Paulus wiederholt wurden [vgl. 1 Kor 11,24f], jene eigentümliche und ganz offensichtliche Bedeutung an den Tag legen, in der sie von den Vätern verstanden wurden, ist es fürwahr eine höchst abscheuliche Niederträchtigkeit, wenn sie von bestimmten streitsüchtigen und verdorbenen Menschen gegen die allgemeine Auffassung der Kirche zu erdichteten und bildhaften Redeweisen verdreht werden, in denen die Wahrheit des Fleisches und des Blutes Christi geleugnet wird; als „Säule und Stütze der Wahrheit“ [1 Tim 3,15] hat sie <= die Kirche> diese von gottlosen Menschen ausgedachten Erdichtungen als satanisch verabscheut und immer mit dankbarem und gedenkendem Herzen diese ganz vorzügliche Wohltat Christi anerkannt.
Kap. 2. Die Weise der Einsetzung dieses heiligsten Sakramentes
Als unser Erlöser im Begriff war, aus dieser Welt zum Vater wegzugehen, hat er also dieses Sakrament eingesetzt, in dem er gleichsam den Reichtum seiner göttlichen Liebe gegenüber den Menschen ausgoss, „eine Erinnerung an seine Wunder schaffend“ [Ps 111,4]; und er gebot, wir sollten in seinem Genuss sein Gedächtnis begehen [vgl. Lk 22,19; 1 Kor 11,24] und seinen Tod verkünden, bis er selbst kommt, um die Welt zu richten [vgl. 1 Kor 11,26].
Er wollte aber, dass dieses Sakrament genossen werde als geistliche Speise der Seelen [vgl. Mt 26,26], mit der die Lebenden durch das Leben desjenigen genährt und gestärkt werden sollen [Kan. 5], der gesagt hat: „Wer mich isst, wird auch selbst leben durch mich“ [Joh 6,57], und als Gegenmittel, durch das wir von der täglichen Schuld befreit und vor Todsünden bewahrt werden sollen.
Außerdem wollte er, dass es ein Unterpfand unserer künftigen Herrlichkeit und immerwährenden Seligkeit sei und insofern ein Zeichen jenes einen Leibes, dessen Haupt er selbst ist [vgl. 1 Kor 11,3; Eph 5,23] und dem wir nach seinem Willen als Glieder durch das engste Band des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe verbunden sein sollen, auf dass wir alle dasselbe sagen und unter uns keine Spaltungen seien [vgl. 1 Kor 1,10].
Kap. 3. Die Erhabenheit der heiligsten Eucharistie über die anderen Sakramente
Zwar ist es der heiligsten Eucharistie mit den übrigen Sakramenten gemeinsam, dass sie „ein Zeichen für eine heilige Sache und die sichtbare Gestalt der unsichtbaren Gnade ist“1; aber in ihr findet sich jenes Erhabene und Einzigartige, dass die übrigen Sakramente erst dann die Kraft zu heiligen haben, wenn sie einer gebraucht; in der Eucharistie aber ist der Urheber der Heiligkeit selbst vor dem Gebrauch [Kan. 4].
Die Apostel hatten nämlich die Eucharistie noch nicht aus der Hand des Herrn empfangen [vgl. Mt 26,26; Mk 14,22], als er selbst dennoch wahrhaft versicherte, es sei sein Leib, den er darbot; und stets war dieser Glaube in der Kirche Gottes, dass sogleich nach der Konsekration der wahre Leib unseres Herrn und sein wahres Blut unter der Gestalt des Brotes und des Weines zusammen mit seiner Seele und Gottheit da sei: und zwar der Leib unter der Gestalt des Brotes und das Blut unter der Gestalt des Weines kraft der Worte, derselbe Leib aber unter der Gestalt des Weines und das Blut unter der Gestalt des Brotes und die Seele unter beiden kraft jener natürlichen Verknüpfung und Begleitung, durch die die Teile Christi, des Herrn, der schon von den Toten auferstanden ist und nicht mehr sterben wird [vgl. Röm 6,9], untereinander verbunden sind, die Gottheit jedoch wegen jener wunderbaren hypostatischen Einung mit seinem Leib und seiner Seele [Kan. 1 und 3].
Deswegen ist es ganz wahr, dass ebensoviel unter einer der beiden Gestalten wie unter beiden enthalten ist. Ganz und unversehrt ist nämlich Christus unter der Gestalt des Brotes und unter jedwedem Teil ebendieser Gestalt, ganz ebenso unter der Gestalt des Weines und unter seinen Teilen [Kan. 3].
Kap. 4. Die Wesensverwandlung
Weil aber Christus, unser Erlöser, sagte, das, was er unter der Gestalt des Brotes darbrachte [vgl. Mt 26,26-29; Mk 14,22-25; Lk 22 ,19f; 1 Kor 11,24-26], sei wahrhaft sein Leib, deshalb hat in der Kirche Gottes stets die Überzeugung geherrscht, und dieses heilige Konzil erklärt es jetzt von neuem: durch die Konsekration des Brotes und Weines geschieht eine Verwandlung der ganzen Substanz des Brotes in die Substanz des Leibes Christi, unseres Herrn, und der ganzen Substanz des Weines in die Substanz seines Blutes. Diese Wandlung wurde von der heiligen katholischen Kirche treffend und im eigentlichen Sinne Wesensverwandlung genannt Kan. 2].
Kap. 5. Der Kult und die Verehrung, die diesem heiligsten Sakrament zu erweisen sind
Es bleibt daher kein Platz mehr für einen Zweifel, ob alle Christgläubigen diesem heiligsten Sakrament bei der Verehrung gemäß dem in der katholischen Kirche stets gepflegten Brauche den Kult der Gottesverehrung, der dem wahren Gott geschuldet wird, erweisen sollen [Kan. 6]. Es ist nämlich deswegen nicht weniger anzubeten, weil es von Christus, dem Herrn, eingesetzt wurde, um genossen zu werden [vgl. Mt 26,26-29]. Denn wir glauben, dass eben jener Gott in ihm gegenwärtig ist, von dem der ewige Vater, als er ihn in den Erdkreis einführt, sagt: „Und anbeten sollen ihn alle Engel Gottes“ Hebr 1,6; aus Ps 97,7], den die Weisen niederfallend anbeteten [vgl. Mt 2,11], von dem schließlich die Schrift bezeugt, dass er in Galiläa von den Aposteln angebetet wurde [vgl. Mt 28,17; Lk 24,52].
Das heilige Konzil erklärt außerdem, dass in sehr frommer und religiöser Gesinnung der Brauch in der Kirche Gottes eingeführt wurde, dass dieses erhabene und ehrwürdige Sakrament in jedem Jahr an einem eigenen Festtag mit besonderer Verehrung und Festlichkeit gefeiert wird, und dass es in Prozessionen ehrfürchtig und ehrenvoll durch öffentliche Straßen und Plätze herumgetragen wird.
Es ist nämlich höchst richtig, dass einige heilige Tage festgelegt sind, an denen alle Christen durch eine besondere und gewissermaßen seltene Kundgebung ihre dankbare und erkenntliche Gesinnung gegenüber dem gemeinsamen Herrn und Erlöser bezeugen angesichts der so unaussprechlichen und eindeutig göttlichen Wohltat, durch die der Sieg und Triumph seines Todes dargestellt wird. Und zwar sollte die siegreiche Wahrheit einen solchen Triumph über Lüge und Häresie feiern, dass ihre Gegner, in den Anblick eines so großen Glanzes und in eine so große Freude der gesamten Kirche versetzt, entweder entkräftet und gebrochen dahinschwinden oder von Scham erfüllt und verwirrt irgendwann einmal wieder zur Einsicht kommen.
Kap. 6. Die Aufbewahrung des Sakramentes der heiligen Eucharistie und seine Überbringung zu den Kranken
Die Gepflogenheit, die heilige Eucharistie an heiligem Ort aufzubewahren, ist so alt, dass sie sogar schon die Zeit des Konzils von Nikaia kannte. Ferner: diese heilige Eucharistie zu den Kranken zu bringen und zu diesem Zweck sorgfältig in den Kirchen aufzubewahren, findet sich abgesehen davon, dass es mit höchster Billigkeit und Vernünftigkeit verbunden ist – auch auf vielen Konzilien als Gebot und wurde nach ältestem Brauch der katholischen Kirche beachtet. Deshalb legte dieses heilige Konzil fest, dass dieser durchaus heilsame und notwendige Brauch beizubehalten ist [Kan. 7].
Kap. 7. Die Vorbereitung, die anzuwenden ist, damit einer die heilige Eucharistie würdig empfange
Wenn es sich nicht ziemt, dass einer zu irgendwelchen heiligen Verrichtungen anders hinzutrete als heilig, so muss sich sicherlich, je mehr die Heiligkeit und Göttlichkeit dieses himmlischen Sakramentes einem christlichen Manne bekannt ist, jener umso gewissenhafter davor hüten, ohne große Ehrfurcht und Heiligkeit [Kan. 11] zu seinem Empfang hinzutreten, zumal da wir bei dem Apostel jene schreckensvollen Worte lesen: „Wer unwürdig isst und trinkt, isst und trinkt sich das Gericht, wenn er nicht den Leib des Herrn unterscheidet“ [1 Kor 11,29]. Deshalb muss sich derjenige, der kommunizieren will, sein Gebot ins Gedächtnis zurückrufen: „Es prüfe aber der Mensch sich selbst“ [1 Kor 11,28].
Die kirchliche Gepflogenheit aber erklärt, dass diese Prüfung notwendig ist, so dass keiner, der sich einer Todsünde bewusst ist, so sehr er sich auch reuevoll erscheinen mag, ohne vorausgeschickte sakramentale Beichte zur heiligen Eucharistie hinzutreten darf.
Dieses heilige Konzil beschloss, dass dies von allen Christen, auch von denjenigen Priestern, denen es von Amts wegen obliegt, zu zelebrieren, immerfort beachtet werden muss, sofern ihnen nicht die Gelegenheit fehlt, einen Beichtvater <zu erreichen>. Wenn ein Priester aber aufgrund dringender Notwendigkeit ohne vorangehende Beichte zelebriert, soll er möglichst bald [vgl. DH 2058] beichten.
Kap. 8. Der Gebrauch dieses wunderbaren Sakramentes
In Bezug auf den Gebrauch aber haben unsere Väter richtig und klug drei Weisen, dieses heilige Sakrament zu empfangen, unterschieden. Sie lehrten nämlich, dass manche es lediglich sakramental genießen als Sünder; andere nur geistlich, nämlich jene, die , jenes vor Augen gestellte himmlische Brot dem Verlangen nach essend, mit lebendigem Glauben, „der durch die Liebe wirkt“ [Gal 5,6], seine Frucht und seinen Nutzen verspüren; die dritten aber zugleich sakramental und geistlich [Kan. 8]; es sind aber diejenigen, die sich zuvor so prüfen und herrichten, dass sie, mit dem Hochzeitsgewande angetan, zu diesem göttlichen Tische hinzutreten [vgl. Mt 22,11f].
Beim sakramentalen Empfang aber war es in der Kirche Gottes immer Brauch, dass die Laien die Kommunion von den Priestern empfangen, die zelebrierenden Priester aber sich selbst die Kommunion reichen [Kan. 10]; diese Sitte muss als aus apostolischer Überlieferung herrührend mit Fug und Recht beibehalten werden.
Schließlich aber ermahnt, ermuntert, bittet und beschwört das heilige Konzil mit väterlicher Zuneigung „beim Innigsten der Barmherzigkeit unseres Gottes“ [Lk 1,78], dass alle und jeder einzelne, die zum christlichen Namen gerechnet werden, in diesem „Zeichen der Einheit“, in diesem „Band der Liebe“1, in diesem Symbol der Eintracht nun endlich einmal zusammenfinden und übereinstimmen und eingedenk der so großen Erhabenheit und so außerordentlichen Liebe unseres Herrn Jesus Christus, der seine geliebte Seele zum Lösegeld unseres Heiles und sein Fleisch uns zu essen gab [vgl. Joh 6,48-58], diese heiligen Geheimnisse seines Leibes und Blutes mit solcher Beständigkeit und Festigkeit des Glaubens, solcher Ergebenheit des Herzens, solcher Frömmigkeit und Beflissenheit glauben und verehren, dass sie jenes überwesenhafte Brot [vgl.Mt 6,11] häufig empfangen können und ihnen jener wahrhaft Leben der Seele und immerwährende Gesundheit des Geistes ist, durch dessen Kraft gestärkt [vgl. 1 Kön 19,8] sie von der Reise dieser elenden Pilgerschaft zur himmlischen Heimat gelangen können, um dasselbe „Brot der Engel“ [Ps 78,25], das sie nun unter heiligen Schleiern verzehren, ohne jeden Schleier zu essen.
Weil es aber nicht genügt, die Wahrheit zu sagen, ohne dass die Irrtümer aufgedeckt und zurückgewiesen werden, beschloss das heilige Konzil, folgende Kanones anzufügen, damit alle, nachdem sie schon die katholische Lehre kennen gelernt haben, auch innewerden, vor welchen Häresien sie sich vorsehen und hüten müssen.
Kan. 1. Wer leugnet, dass im Sakrament der heiligsten Eucharistie wahrhaft, wirklich und substanzhaft der Leib und das Blut zusammen mit der Seele und Gottheit unseres Herrn Jesus Christus und daher der ganze Christus enthalten ist, vielmehr sagt, er sei lediglich wie in einem Zeichen bzw. Abbild oder der Wirkkraft nach in ihm: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1636 DH 1640].
Kan. 2. Wer sagt, im hochheiligen Sakrament der Eucharistie verbliebe zusammen mit dem Leib und Blut unseres Herrn Jesus Christus die Substanz des Brotes und des Weines, und jene wunderbare und einzigartige Verwandlung der ganzen Substanz des Brotes in den Leib und der ganzen Substanz des Weines in das Blut, wobei lediglich die Gestalten von Brot und Wein bleiben, leugnet – und zwar nennt die katholische Kirche diese Wandlung sehr treffend Wesensverwandlung -: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1642].
Kan. 3. Wer leugnet, dass im ehrwürdigen Sakrament der Eucharistie unter jeder der beiden Gestalten und – nach erfolgter Trennung – unter den einzelnen Teilen jeder Gestalt der ganze Christus enthalten ist: der sei mit dem Anathema belegt [vgl.DH 1641].
Kan. 4. Wer sagt, nach erfolgter Konsekration sei im wunderbaren Sakrament der Eucharistie nicht der Leib und das Blut unseres Herrn Jesus Christus, sondern nur beim Gebrauch, wenn er genossen wird, nicht aber davor oder danach, und in den Hostien bzw. den konsekrierten Teilchen, die nach der Kommunion aufbewahrt werden bzw. übrig bleiben, verbleibe nicht der wahre Leib des Herrn: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1639f].
Kan. 5. Wer sagt, die hauptsächliche Frucht der heiligsten Eucharistie sei die Vergebung der Sünden, oder aus ihr gingen keine anderen Wirkungen hervor: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1638].
Kan. 6. Wer sagt, im heiligen Sakrament der Eucharistie sei Christus, der einzig geborene Sohn Gottes, nicht auch mit dem äußeren Kult der Gottesverehrung anzubeten und daher weder durch eine besondere festliche Feier zu verehren noch gemäß der lobenswerten und allgemeinen Sitte und Gepflogenheit der heiligen Kirche in Prozessionen feierlich herumzutragen, oder nicht öffentlich dem Volke vor Augen zu stellen, damit er angebetet werde, und seine Anbeter seien Götzendiener: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1643f].
Kan. 7. Wer sagt, es sei nicht erlaubt, die heilige Eucharistie an heiligem Ort aufzubewahren, sondern sie müsse sogleich nach der Konsekration den Anwesenden ausgeteilt werden; oder es sei nicht erlaubt, dass sie ehrenvoll zu den Kranken gebracht werde: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1645].
Kan. 8. Wer sagt, man esse den in der Eucharistie dargereichten Christus nur geistlich und nicht auch sakramental und wirklich: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1648].
Kan. 9. Wer leugnet, dass alle und jeder einzelne Christgläubige beiderlei Geschlechts, sobald sie in die Jahre der Unterscheidung gekommen sind, gehalten sind, in jedem Jahr wenigstens an Ostern gemäß dem Gebot der heiligen Mutter Kirche zu kommunizieren: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 812].
Kan. 10. Wer sagt, es sei dem zelebrierenden Priester nicht erlaubt, sich selbst die Kommunion zu reichen: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1648].
Kan. 11. Wer sagt, allein der Glaube sei eine hinreichende Vorbereitung für den Genuss des Sakramentes der heiligsten Eucharistie [vgl. DH 1646]: der sei mit dem Anathema belegt.
Und damit ein so großes Sakrament nicht unwürdig und daher zum Tod und zur Verurteilung genossen werde, bestimmt und erklärt dieses heilige Konzil, dass diejenigen, die das Bewusstsein einer Todsünde niederdrückt, so sehr sie sich auch für reuevoll halten, sofern ein Beichtvater verfügbar ist, notwendig eine sakramentale Beichte vorausschicken müssen.
Wer sich aber untersteht, das Gegenteil zu lehren, zu predigen bzw. hartnäckig zu behaupten oder auch in der öffentlichen Diskussion zu verteidigen, soll eben dadurch exkommuniziert sein [vgl. DH 1647].
(Denzinger-Schönmetzer 1635-1661)