Seit Papst Urban IV. das Fronleichnamsfest eingeführt hat waren die Bischöfe von Rom sehr wachsam, den Glauben der Kirche an die unaufhörliche Gegenwart ihres Gründers auf Erden in der Heiligen Eucharistie zu schützen. Und immer wenn eine neue Schwierigkeit auftauchte, regte dies dazu an, diesen Glauben noch klarer und deutlicher zu machen. Kurz gesagt, sie führte nur zu einer beschleunigten Entwicklung der eucharistischen Lehre.
Im vierzehnten Jahrhundert baten die Armenier Papst Klemens VI. um finanzielle Hilfe, damit sie die hohen Abgaben aufbringen können, die der regierende Sultan ihnen auferlegt hatte. Im Briefwechsel mit den armenischen Bischöfen wollte der Papst sich vergewissern, ob sie den ungekürzten katholischen Glauben bekennen. Unter anderen Glaubenssätzen, zu denen er sie um Bestätigung bat, war auch dieser: “Nach den Wandlungsworten ist der gleiche Leib Christi gegenwärtig, der von der Jungfrau geboren und am Kreuz geopfert wurde” (29. September 1351).
Zwanzig Jahre später kam eine theoretische Frage auf, die einige ernste praktische Konsequenzen hatte. Einige Schreiber erwogen, ob Christus in der Eucharistie gegenwärtig bleibt, wenn die geweihten Hostien entweiht werden. Papst Gregor XI. forderte die Verwerfung der folgenden Aussagen:
Wenn eine konsekrierte Hostie in eine Klärgrube, in den Straßendreck oder irgend einen anderen profanen Ort fällt oder geworfen wird, selbst dann wenn die Gestalt erhalten bleibt, hört die Gegenwart des Leibes Christi auf und die Brotsubstanz kehrt zurück.
Wenn eine konsekrierte Hostie von einem Nagetier oder einem anderen Tier gefressen wird, selbst dann wenn die Gestalt erhalten bleibt, hört die Gegenwart des Leibes Christi auf und Brotsubstanz kehrt zurück. (8. August 1371)
Noch ernster war das Problem, das die sogenannten Kalixtiner im fünfzehnten Jahrhundert aufwarfen. Sie behaupteten, dass der ganze Christus nur dann empfangen ist, wenn die Gläubigen die heilige Kommunion unter beiden Gestalten einschließlich des Kelches empfangen haben. Dieses Mal hat das allgemeine Konzil von Konstanz entschieden, “zu erklären, zu bestimmen und zu definieren”, als einen Glaubensartikel, dass “der ganze Leib und das ganze Blut Christi wahrhaft sowohl unter der Gestalt des Brotes als auch unter der Gestalt des Weines enthalten ist.” Diese Definition wurde von Papst Martin V. bestätigt (1. September 1425). Die Folgen für die Aussetzung und die Anbetung der Eucharistie sind offensichtlich.