Im sechzehnten Jahrhundert wurde das ganze Spektrum des katholischen Glaubens an die heilige Eucharistie herausgefordert durch die Reformatoren. Konsequenterweise behandelte das Konzil von Trient dieses Thema umfassend . Jeder Aspekt des Opfers der Messe, der Heiligen Kommunion und der Realpräsenz wurden geklärt und definiert.
Für unsere Sache war die Lehre des Konzils über die Realpräsenz historisch. Es war das Morgengrauen der bedeutendsten Entwicklung der eucharistischen Lehre seit den apostolischen Zeiten. Schon einige wenige Sätze von Trient zeigen dies.
Die anderen Sakramente haben keine Kraft zum Heiligen solange sie niemand empfängt, aber bei der Eucharistie ist der eigentliche Urheber der Heiligkeit schon gegenwärtig, bevor das Sakrament empfangen wird . Denn bevor die Apostel die Eucharistie aus den Händen unseres Herrn empfingen, erklärte er ihnen, dass es sein Leib ist, den er ihnen gibt.
Die Kirche Gottes hat immer geglaubt, dass unmittelbar nach der Wandlung der wahre Leib und das wahre Blut unseres Herrn zusammen mit seiner Seele und Gottheit, existiert unter der Gestalt des Brotes und Weines. Sein Leib existiert unter der Gestalt des Brotes und sein Blut unter der Gestalt des Weines gemäß dem Sinn dieser Worte. Aber sein Leib existiert auch unter der Gestalt des Weines und sein Blut unter der Gestalt des Brotes, und seine Seele unter beiden Gestalten auf Grund der natürlichen Verknüpfung und Verbindung, welche die Teile Christi unseres Herrn vereinigt, der von den Toten auferstanden ist und nicht mehr stirbt.
Noch mehr, die Gottheit Christi ist gegenwärtig wegen ihrer wunderbaren hypostatischen Union zwischen seinem Leib und seiner Seele. Es ist daher absolut wahr, dass er unter jeder einzelnen Gestalt genauso gegenwärtig ist als in beiden zusammen. Denn Christus existiert ganz und völlig unter der Gestalt des Brotes und unter jedem Teil dieser Gestalt, und gleichermaßen existiert der ganze Christus unter der Gestalt des Weines und unter jedem Teil dieser Gestalt.
Nachdem das Konzil von Trient diese Glaubenswahrheit bestätigt hatte, konnte es logischerweise fortfahren zu erklären, dass
“der eingeborene Sohn Gottes im heiligen Sakrament der Eucharistie verehrt werden muss mit der Huldigung der Anbetung, einschließlich der öffentlichen Anbetung. Das Sakrament muss daher verehrt werden mit außerordentlicher Feierlichkeit und soll in Prozessionen feierlich getragen werden von Ort zu Ort gemäß dem lobenswerten universellen Ritus und Brauch der heiligen Kirche. Das Sakrament muss öffentlich ausgesetzt werden zur Anbetung der Menschen.
Bestätigt durch Papst Julius III. (11. Oktober 1551) wurden diese Konzilsaussagen zum Fundament für den seitherigen Fortschritt in der Dogmatik und der Frömmigkeit